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Radverkehrsnetze bestehen aus alltags- oder freizeitorientierten Fahrradverbindungen. Die Verbindungen können dabei auf Fahrradstraßen, Radwegen oder Schutzstreifen, oder auch auf Wald- oder Wirtschaftswegen geführt werden. Eine durchgängige und verbindende Netzstruktur ist jedenfalls Voraussetzung dafür, dass das Fahrrad im Alltag und in der Freizeit genutzt wird.
In Bayern soll in den nächsten Jahren ein landesweites Alltags-Radverkehrsnetz zur Verfügung stehen, das alle bayerischen Städte und Gemeinden möglichst durchgängig und direkt miteinander verbindet (Radverkehrsnetz Bayern).
Der Freistaat konzipiert und realisiert dieses Netz. Über eine wegweisende Beschilderung wird das Netz vor Ort sichtbar sein. Dieses übergeordnete Alltags-Radverkehrsnetz soll auf kommunaler Ebene weiter verdichtet werden. Hierbei wird der Freistaat die Landkreise, Städte und Gemeinden unterstützen.
In einem ersten Realisierungsschritt hat das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr einen Netzentwurf für das „Radverkehrsnetz Bayern“ erarbeitet und diesen mit den Landkreisen, kreisfreien Städten und den Staatlichen Bauämtern abgestimmt.
Auf Basis dieses abgestimmten Netzentwurfs wird im Folgeschritt eine Befahrung des Netzes, d.h. eine Überprüfung vor Ort, durchgeführt. Die Befahrungsergebnisse dienen als Grundlage für eine Mängelanalyse der einzelnen Routen und die Planung der Beschilderung.
Die Kosten für die Erstaufstellung der Wegweisung und die Anpassung bestehender Beschilderungen übernimmt der Freistaat.
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